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Kunstverein intern

Vorstand. Kunstbeirat. Satzung. Beitragsordnung

Vorstand

Foto: Hans-Jörg Franke

Bei der Mitgliederversammlung am 16. Oktober 2022 im Künstlerhaus 188 wurden die im Folgenden genannten Mitglieder für die Dauer von drei Jahren in den Vorstand der Kunstvereins gewählt:

1. Vorsitzende
Dr. Annetta Kirsch
  • Jahrgang 1958, aus Wilhelmsthal (bei Eisenach)
  • seit 1976 in Halle (Saale)
  • Studium auf Lehramt, Diplom in Geografie und Russisch, 1984 promoviert
  • zuletzt Geschäftsstellenleiterin beim Kommunalen Zweckverband, Regionale Planungsgemeinschaft Halle
  • seit 2021 im Ruhestand
  • selbst künstlerisch tätig
2. Vorsitzende
Elke Busching
  • Jahrgang 1963, aus Halle (Saale)
  • Studium Wirtschaftsingenieurwesen
  • arbeitet aktuell Zentrale Ansprechpartnerin beim Berufsförderungswerk für Blinde und Sehbehinderte
  • war Vorstandsvorsitzende der Vereinigung Hallescher Künstler
  • ist selbst künstlerisch tätig
Ausstellungsverantwortlicher
Ulf Dräger
  • Jahrgang 1965, aus Halle (Saale)
  • Studium der Museologie in Leipzig
  • arbeitet als Kustos im Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale)
  • aktuell Vorsitzender des Museumsverbandes Sachsen-Anhalt im Ehrenamt
Schatzmeister
John Palatini
  • Jahrgang 1980, aus Lutherstadt Wittenberg
  • Studium Deutsch und Geschichte für das Lehramt an Gymnasien, in Halle
  • lebt seit 2001 in Halle
  • aktuell Geschäftsführer des Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt
Beisitzerin
Dr. Jeannette Drygalla
  • Jahrgang 1969, aus Halle (Saale)
  • Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Handelshochschule Leipzig (Wirtschaft, Kunstgeschichte) und der Martin-Luther-Universität Halle (Wirtschaft, Psychologie), Abschluss Dipl. Kaufmann und Dr. phil.
  • tätig als Dozentin für Puppenbau und Figurenspiel und Sexualpädagogik an der Euro Akademie Halle sowie freiberuflich
  • selbst künstlerisch-kreativ tätig, Autorin und Initiatorin der Schreibgruppe BandSchreibenVorfall
Beisitzerin
Dr. Inés Brock-Harder
  • Jahrgang 1964, aus Halle (Saale)
  • Studium Germanistik, Anglistik, Pädagogik in Halle, Abschluss als Lehrerin für Deutsche Sprache und Literatur/Englisch
  • seit 2011 selbständig als Psychotherapeutin, Hochschullehrerin, Referentin, Supervisorin und Autorin
  • seit Juli 2009 Mitglied im Stadtrat Halle für Bündnis 90/Die Grünen
  • selbst künstlerisch tätig
Beisitzerin
Karola Waterstraat
  • Jahrgang 1963, aus Greifswald
  • Museologin
  • aktuell tätig im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt

kooptiert nach Rücktritt von Cornelia Zimmermann

Künstlerischer Beirat

Der Vorstand des Kunstvereins wird in künstlerischen Fragen von einem künstlerischen Beirat unterstützt. Ihm gehören an Lutz Grumbach, Ulrich Reimkasten, Carsten Theumer, Christiane Budig und Sebastian Herzau (Foto v.l.n.r. - Waterstraat).

Beitragsordnung

(gemäß § 5 der Satzung)
  1. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung jährlich festgelegt. Die Festlegung verlängert sich automatisch, wenn kein Beschluss über eine Veränderung in der jährlichen Mitgliederversammlung gefasst wurde. Der Jahresbeitrag für korporative Mitglieder wird jeweils in Absprache mit dem Vorstand vereinbart; er darf nicht unter dem Jahresbeitrag natürlicher Personen liegen und kann jährlich neu vereinbart werden. Für Mitglieder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, für Senioren und für Arbeitslose gilt ein niedrigerer Beitragssatz.
  2. Der Beitrag ist bis zum 31. März eines jeden Jahres auf das Konto des Halleschen Kunstvereins e.V. zu überweisen (bzw. Einzug per Lastschrift) oder in der Geschäftsstelle bar zu entrichten. Nach Eingang des Beitrages wird dem Mitglied die Jahresmitgliedskarte übergeben, die zugleich als Stimmkarte bei der Jahresmitgliederversammlung gilt.
  3. Über soziale Härtefälle entscheidet der Vorstand. Er kann auf Antrag für einen begrenzten Zeitraum die Zahlung eines niedrigeren Beitragssatzes genehmigen.
  4. Ab dem 01.01.2015 gilt (bis von der Mitgliederversammlung anders beschlossen, siehe unter 1.) ein Jahresbeitrag von 45,00 €, für Mitglieder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr von 30,00 €.
  5. Ab dem 01.01.2015 gilt (bis von der Mitgliederversammlung anders beschlossen, siehe unter 1.) für Arbeitslose und Senioren ein Beitragssatz von 30,00 €.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6. 12. 2014, gültig ab 1. 1. 2015

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